Entwicklungsabklärung
Aufgrund der Erstberatung kann eine Anmeldung zur Entwicklungsabklärung an der Abklärungsstelle am Kinderspital Zürich oder Kantonsspital Winterthur sinnvoll sein. Die Fachstelle Sonderpädagogik prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob sie der Heilpädagogischen Früherziehung einen Abklärungsauftrag erteilt.
Die Fachstelle Sonderpädagogik entscheidet aufgrund der Abklärung über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Heilpädagogischen Früherziehung. Zukünftig wird jeder Entscheid über eine sonderpädagogische Massnahme in Absprache mit der Fachstelle gefällt.